TRENDGASTRO Servicegesellschaft Ltd. & Co. KG

Streckenstr. 12
44145 Dortmund

Telefon: 0178 - 3 65 41 62
E-Mail: info@trendgastro.de


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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Fa. Trendgastro

Servicegesellschaft Ltd. & Co. KG, Dortmund

I. Allgemeine

1. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen Trendgastro und den Kunden von Trendgastro rechtsverbindlich, soweit diese Kunden Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen sind.

2. Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von Trendgastro schriftlich bestätigt werden.


II. Angebote

1. Die Angebote von Trendgastro sind freibleibend. Lieferverträge und alle sonstigen Vereinbarungen werden ebenso wie Erklärungen der Vertreter von Trendgastro erst durch schriftliche Bestätigung für Trendgastro rechtsverbindlich.

2. Zeichnungen, Ablichtungen, Maße, Gerüchte oder sonstige Leistungsdaten in Prospekten, Rundschreiben, Preislisten, sonstigen Veröffentlichungen oder in Angeboten der Trendgastro sind nur dann verbindlich, wenn sie von Trendgastro schriftlich bestätigt wurden.

3. Konstruktionsänderungen behält sich Trendgastro vor, sofern die Gesamtleistung des Kaufgegenstandes deshalb nicht beeinträchtigt wird und sofern die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

4. Aufträge und Auftragsänderungen werden nur durch schriftliche Auftragsbestätigung der Trendgastro verbindlich.

5. Da Trendgastro auftragsbezogen fertigt, ist eine unverzügliche Prüfung der Auftragsbestätigung inkl, der anliegenden Unterlagen durch den Kunden erforderlich. Der Kunde ist verpflichtet, diese Auftragsbestätigung inkl. der Zeichnungen, Maße und sonstigen Leistungsdaten innerhalb von 24 Stunden zu prüfen und mit Prüfungsvermerk an Trendgastro zurückzusenden. Bei nicht rechtzeitiger Prüfung entfällt jegliche Gewährleistung für den Kunden gem. Ziffer VII.

6. Standardartikel werden nur mit Zustimmung von Trendgastro und gegen Berechnung von 15 % des Warenwertes mindestens jedoch EURO 20,00 zurückgenommen, sofern sich die Artikel in einem wiederverkaufsfähigen Zustand befinden und es sich nicht um berechtigte Kündigungs- bzw. Gewährleistungsansprüche handelt.


III. Preise

1. Alle angegebenen Preise gelten zzgl. gesetzt MwSt. ab Werk, ausschließlich Fracht, Zoll, Verpackung.

2. Sämtliche Zahlungen sind in EURO an Trendgastro zu leisten.


IV. Zahlungsbedingungen

1. Für alle Zahlungen gelten die jeweils auftragsbezogenen festgelegten Zahlungsbedingungen und Zahlungsziele. Soweit nichts anderes festgelegt ist, gelten die Vorschriften des § 288 BGB. Zahlungsfristen gelten als eingehalten. wenn Trendgastro innerhalb der Frist über den Betrag verfügen kann. Zahlungen können nach Wahl von Trendgastro auf andere noch offenstehende Forderungen verrechnet werden.

2. Schecks und-soweit Wechselzahlung vereinbart ist-Wechsel werden angenommen. Diskont- und Einzugspesen sowie Zinsen gehen zu Lasten des Käufers und sind Trendgastro unverzüglich zu vergüten.

3. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 %/Punkten über dem Basiszinssatz zu leisten. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt Trendgastro vorbehalten.

4. Ab der zweiten Zahlungserinnerung und für weitere Zahlungserinnerungen werden neben den Zinsen je Mahnung EURO 10,00 Gebühren berechnet.

5. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder Hinweise auf eine bevorstehende Insolvenz bekannt werden, so ist Trendgastro berechtigt noch ausstehende Lieferungen und Aufträge, auch wenn diese bereits schriftlich bestätigt wurden, nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitszahlung auszuführen. Die Lieferzeit verlängert sich entsprechend.

6. Der Kunde ist verpflichtet Trendgastro von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit gem. der InsO zu unterrichten. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung vereinbaren beide Vertragsparteien schon jetzt einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von EURO 5.000,00. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt Trendgastro vorbehalten. Dem Kunden steht es frei, Trendgastro einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. Sofern der Kunde - soweit er eine Kapitalgesellschaft ist - diese Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig missachtet, haftet der Geschäftsführer des Kunden für den Trendgastro daraus entstehenden Schaden persönlich.


V. Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten

Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung Eigentum der Trendgastro. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der gelieferten Waren nimmt der Kunde für Trendgastro vor, ohne dass für Letztere daraus Verpflichtungen entstehen. Wird die gelieferte Ware mit anderen Gegenständen gefüllt oder vermischt, die Trendgastro nicht gehören, erlangt Trendgastro an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Vorbehaltsware zu dem Wert der anderen Waren. Der Kunde ist sich mit Trendgastro darüber einig, dass er Letzterer das Eigentum oder das Miteigentum bei Verwendung auf andere Sachen im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu anderen Waren an der neuen Sache einräumt. Wenn der Kunde kraft Gesetzes Alleineigentümer der neuen Sache wird, überträgt er unentgeltlich das Alleineigentum auf Trendgastro in beiden Fällen hat der Kunde die Vorbehaltsware für Trendgastro kostenlos zu verwahren und entsprechend zu versichern. Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und auch hier nur so lange verfügen, wie er nicht im Verzugs ist. Er darf sie weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Zur Sicherung von Trendgastro trifft der Kunde schon jetzt im voraus sämtliche Forderungen, die er aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware erwirbt, in Höhe ihres vollen Wertes an Trendgastro ab, ohne Rücksicht darauf, ob die Vorbehaltsware vor oder nach der Bearbeitung oder Verbindung an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Erfolgt der Verkauf zusammen mit anderen nicht im Eigentum der Trendgastro stehenden Waren, sei es verarbeitet, unverarbeitet, gefüllt, vermischt oder verbunden, so gilt die Forderung aus dem Weiterverkauf in Höhe des Wertanteils, der der Trendgastro gelieferten Vorbehaltsware als abgetreten. Der Kunde hat auf verlangen von Trendgastro Auskunft darüber zu erteilen, an wen er die Vorbehaltsware verkauft hat und wie hoch die Forderungen aus diesen Weiterverkäufen sind: Trendgastro hat das Recht, dem Käufer der Vorbehaltsware die Abtretung, ohne Benachrichtigung des Kunden, anzuzeigen.

6. Übersteigt der Wert der für Trendgastro bestehenden Sicherheiten deren Forderungen mehr als 40 %, so ist Trendgastro auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe nach eigener Wahl verpflichtet.

7. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt, so lange er seine Verpflichtungen gegenüber Trendgastro ordnungsgemäß erfüllt.

8. Trendgastro hat das Recht, abgetretene Forderungen selbst einzuziehen, wenn der Kunde seine Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt,

9. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit ist der Kunde verpflichtet, Trendgastro oder einem Bevollmächtigten von Trendgastro jederzeit Zutritt zu den Geschäftsräumen, Einsicht in die Bücher und Papiere, soweit es die Nachforschungen über den Verbleib der gelieferten Ware erforderlich macht, des Betriebes, der Lager und Besichtigung, Abschätzung und Sicherung der Lagerbestände zu gestatten. Muss Trendgastro zur Sicherung ihres Eigentums (ihrer Forderungen) von dem Kunden Ware übernehmen, Aussondern oder sonst wie sicherstellen, ist sie berechtigt, auf die betreffende Ware Abschläge bis zu 40 % vom Warenwert vorzunehmen.


VI. Lieferungen, Lieferzeit und Lieferungshinweise

1. Versandweg, Beförderung bzw. sonstige Sicherungen sind der Wahl von Trendgastro überlassen. Die Transportgefahr trägt in allen Fällen der Kunde - auch bei frachtfreier Anlieferung.

2. Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fellmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich anzuzeigen: beanstandete Ware darf nicht verarbeitet oder eingebaut werden, oder der Kunde verzichtet damit gleichzeitig auf seine Mängelhaftung. Der Kunde hat Rügen vom Frachtführer auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lasse.

3. Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch Trendgastro, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und aller sonstigen vom Kunden für die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages zu schaffenden Voraussetzungen. Entsprechendes gilt für Liefertermine, Nachträgliche Auftragsänderungen verlängern das angegebene Lieferdatum bzw. die angegebene Lieferzeit entsprechend. Vorzeitige Lieferungen und Teillieferungen sind zulässig. Als Liefertag gilt der Tag der Absendung ab Werk.

4. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten (z. B. durch nicht rechtzeitige Abholung oder Verweigerung der Annahme), so geht die Gefahr auf den Kunden über. Die Kaufsache gilt dann als ordnungsgemäß angenommen.

5. Ereignisse höherer Gewalt verlängern die Lieferzeit angemessen und berechtigt Trendgastro vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Betriebsunterbrechung und sonstige unvorhergesehene Umstände gleich, die die Lieferung von Trendgastro wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Das gilt auch wenn die genannten Umstände während eines bereits bestehenden Lieferverzuges oder bei einem Unterlieferanten eintreten.


VII. Mängelansprüche

1. Die Mängelansprüche von Trendgastro erstrecken sich nicht auf solche Schäden, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse oder durch unsachgemäße Behandlung entstehen.

2. Mängelrügen können nur innerhalb von 4 Werktagen nach Eingang der Waren am Bestimmungsort bei Trendgastro geltend gemacht werden. Beanstandungen wegen versteckter Mängel sind unverzüglich nach Feststellung zu melden, spätestens jedoch innerhalb von einem Monat nach Eingang der Ware. Leuchtmittel und Gasmittelfüllungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

3. Bei fristgerechter und berechtigter Mängelrüge leistet Trendgastro nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung im Werk oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Ware. Dies gilt nicht, wenn Trendgastro die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr. Für die Lieferung der Ware übernimmt Trendgastro während der Gewährleistungsfrist lediglich eine Material-Garantie. Kleinmaterial und Gasmittelfüllungen sowie weitere Aufwendungen jeglicher Art sind davon ausgeschlossen.

6. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers von Trendgastro als vereinbart. Öffentlichen Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers von Trendgastro stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.


VIII. Haftung

1. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Trendgastro nur auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei von Trendgastro zu vertretenden Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

2. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjährt nach Ablauf von einem Jahr ab Lieferung der Ware.


IX. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für alle aus diesem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten ist der Sitz der Trendgastro Servicegesellschaft Ltd. & Co. KG (Trendgastro). Gerichtsstand für beide Teile ist Dortmund.

2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der ganz oder teilweisen unwirksamen Bedingungen tritt diejenige Bedingung, die dem Willen von Trendgastro am nächsten kommt.
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